Um den Verkaufswert einer Immobilie zu beurteilen, untersuchen wir anhand spezieller Verfahren verschiedene Parameter. Dabei verlassen wir uns nicht nur auf die Theorie, sondern auch auf unsere weitreichende Erfahrung. Unsere Methoden basieren auf den Methoden, wie sie in der Verordnung für die Immobilienwertermittlung (ImmoWertV) vorgegeben sind. Im Einzelnen:
Gerade weil jede Immobilie individuell ist, gilt es, bei der Wertermittlung alle preisbestimmenden Faktoren genau zu betrachten und ins richtige Verhältnis zu setzen.
Das Sachwertverfahren ist vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine sinnvolle Weise, einen Richtwert zu bestimmen. Hier werden zunächst die Kosten ermittelt, die entstehen, wenn die Immobilie neu gebaut würde. Davon zieht man dann die Abnutzung ab und berechnet weitere Faktoren, die den Wert beeinflussen – zum Beispiel die aktuelle Marktsituation. Neben dem Sachwert des Gebäudes ist zudem noch der Bodenwert zu berücksichtigen, der sich unter anderem aus Lage, Größe und Form des Grundstücks zusammensetzt. Das Sachwertverfahren ist eine komplexe Berechnungsweise, die sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt werden muss.
Grundlage dieses Verfahrens ist die Ermittlung eines Durchschnittspreises aus einer Anzahl vergleichbarer Objekte. Dies wird mit den individuellen Merkmalen der Immobilie wie Baujahr, Ausstattung, Lage, Energiekennwert etc. ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verfahren macht vor allem in Städten Sinn – also dort, wo es eine höhere Anzahl an Vergleichsobjekten gibt. Es findet Anwendung bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
Das Ertragswertverfahren ermittelt auf komplexe Weise den Wert von Mietimmobilien – zum Beispiel von Mehrfamilien-, Büro- und Geschäftshäusern. Neben dem zu bestimmenden Bodenwert des Grundstücks fließt bei der Berechnung der Mietertrag mit ein. Das Verfahren ermöglicht zudem eine Prognose über die zu erwartende Brutto- bzw. Netto-Rendite. Je nach Immobilie kommt das vereinfachte oder das vollwertige Ertragswertverfahren zur Anwendung.